Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung ist uns sehr wichtig. Verstöße können uns, den Mitarbeitenden, unseren Kunden und Geschäftspartnern schaden. Daher stehen Ihnen die unten aufgeführten Meldewege zur Verfügung, um Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Sie bleiben auf jeden Fall geschützt. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, wenn Sie keine persönlichen Daten angeben.

Meldewege

E-Mail: meldestelle@jokiel.de
Telefon: 09621/6777-28

Schriftlich:
JOKIEL GmbH | Meldestelle
August – Borsig – Str. 6
92224 Amberg

Die interne Meldestelle wird den Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen und spätestens nach 3 Monaten zum aktuellen Sachstand informieren. Um eine genauere Bewertung durchführen zu können, kann es notwendig sein, Sie zu kontaktieren.

Externe Meldestelle

Als hinweisgebende Person haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. Bevorzugen Sie die externe Meldestelle, so wenden Sie sich bitte an die Meldestelle des Bundes.